Afrika 2022-23
31 Mietfahrzeuge Südliches Afrika AVIS Bushlore Maui & Britz Fahrten in Nachbarländer müssen bei Buchung angemeldet werden. Es fallen einmalig ZAR 600 Grenzüberschrittsgebühren an (zzgl. zu eventu- ellen Einwegmietgebühren und/oder Depotzu- schlägen). Fahrten in Nachbarländer müssen bei Buchung ange- meldet werden. Es fallen einmalig Grenzüberschritts- gebühren an (zzgl. zu eventuellen Einwegmietgebühren und/oder Depotzuschlägen): • Botswana, Namibia, Zimbabwe, Zambia, südl. Mozam- bique: ZAR 800 • Malawi, Tansania, Uganda, Kenia und Mozambique, wenn nördlich von Caia oder des Zambezi: ZAR 3.000. Fahrten in Nachbarländer müssen bei Buchung angemeldet werden. Es fallen einmalig ZAR 1.000 Grenzüberschritts- gebühren an zzgl. zu eventuellen Einwegmietgebühren und Depotzuschlägen. Sofern Maui-Fahrzeuge nach Namibia fahren, fallen zusätz- lich ZAR 5.000 an. Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters mit ZAR 30.000 Selbstbetei- ligung im Schadenfall eingeschlossen. Versi- chert sind Kasko- und Haftpflichtschäden*, Diebstahl sowie Abschleppkosten auch nach Unfällen innerhalb Südafrikas (*Haftpflicht- versicherung gültig in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho und Eswatini - für andere Länder bei Einreise vor Ort abzuschließen). Ein Schadensfall ist Avis Safari Rental unver- züglich zu melden, sonst erlischt der Versiche- rungsschutz. Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters mit Selbstbeteiligung im Schadenfall eingeschlossen. Versi- chert sind Kasko- und Haftpflichtschäden, Diebstahl sowie Abschleppkosten auch nach Unfällen innerhalb Südafrikas (Haftpflichtversicherung nur gültig in Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho und Eswatini - für andere Länder bei Einreise vor Ort abzuschließen). Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt ZAR 20.000 für Model- le ohne bzw. ZAR 30.000 für Modelle mit Campingausrüstung. Versichert sind auch Einzelunfälle mit Umkippen/Über- schlag (Single Vehicle Rollover) und Wildunfälle bei Dun- kelheit; in diesem Fall verdoppelt sich die Selbstbeteiligung. Ein Schadensfall ist Bushlore unverzüglich zu melden, sonst erlischt der Versicherungsschutz. Im Mietpreis ist eine Standardversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Excess) je Schadensfall von max. ZAR 50.000 eingeschlossen. Unfälle müssen innerhalb von 24 Std. dem Vermieter und der Polizei angezeigt werden. Die Nichtbeachtung der Mel- depflicht führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Je Unfallschaden wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von ZAR 750 erhoben. Die Selbstbeteiligung kann durch Abschluss der Super CDW2-Zusatzversicherung ausge- schlossen werden. Mit Super CDW sind zusätzlich auch Schäden an Windschutzscheibe (max. 1) und Reifen (max. 2), Kupplung, Aufhängung sowie Ab- schleppkosten nach Unfällen auch außerhalb von Südafrika, versichert (Kosten siehe Preis- kasten). Die Selbstbeteiligung kann (außer bei Einzelunfällen) durch Abschluss der CDW2-Zusatzversicherung ausgeschlossen werden (ab 8 Miettagen). Mit CDW2 sind zusätzlich auch Schäden an Unterboden, Windschutzscheibe und Reifen (max. 2 Reifen je 30 Miettage), Abschleppkosten auch nach Unfällen in Namibia, Botswana, südl. Mozambique, Zimbabwe und im Livingston District in Zambia sowie am Dach (hier jedoch immer Selbstbeteiligung der Standardversicherung) versichert. Die Kosten pro Tag sind abhängig von der Mietdauer (siehe Preiskasten). Die Selbstbeteiligung im Schadensfall kann durch Ab- schluss der Super Cover-Versicherung ausgeschlossen werden. Super Cover deckt zusätzlich auch Schäden an Reifen (max. 4), Felgen (max. 2), Windschutzscheibe (max. 2), Kupplung (max. 1), Unterboden (max. 1), Radio-Diebstahl sowie Abschleppkosten nach Unfällen. • Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhal- tung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten, abseits von Straßen oder Pisten) • Schäden an Dach und Unterboden • Schäden durch Wasser (z.B. nach zu tiefen Flussdurchfahrten) oder Salzwasser• Schäden aufgrund der Nutzung von falschem oder min- derwertigem Treibstoff • Schäden/Verlust an/von Campingausrüstung • Schäden durch nicht registrierte Fahrer • Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mut- willigkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen- Einfluss • Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Stra- ßen/Pisten, abseits von Straßen oder Pisten) • Schäden durch Wasser (z.B. nach Flussdurchfahrten) oder Salzwasser • Schäden aufgrund der Nutzung von falschem oder min- derwertigem Treibstoff • Schäden/Verlust an/von Campingausrüstung • Schäden durch nicht registrierte Fahrer • Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit so- wie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss • Schäden durch Wasser (z.B. nach Flussdurchfahrten) oder Salzwasser • Schäden/Verlust an/von Campingausrüstung • Nachtfahrten, Fahrten auf nicht erlaubten Straßen und in nicht genehmigte Länder • Unfälle mit Überschlag/Umkippen ohne Beteiligung Dritter • Schäden aufgrund der Nutzung von falschem oder minder- wertigem Treibstoff • Verstoß gegen die lokalen Mietbedingungen oder Verkehrs- bestimmungen • Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss Bei Übernahme des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der Standardversiche- rung zu hinterlegen (bei Super CDW: ZAR 4.000). Die Kaution muss per Kreditkarte (MasterCard, VISA oder American Express) hinterlegt werden; der Betrag wird von der Kreditkarte abgebucht. Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, wenn das Fahrzeug zum/am vereinbarten Termin/Ort unbe- schädigt und ohne fehlende Einzelteile zurück ge- geben wird. Das Kursrisiko trägt der Mieter. Bei Übernahme des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der jeweiligen Versicherung zu hin- terlegen (bei CDW2: ZAR 2.000). Die Kaution muss per Kreditkarte (MasterCard, VISA oder American Express) hinterlegt werden; der Betrag wird geblockt, jedoch nicht von der Kreditkarte abge- bucht. Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, wenn das Fahr- zeug zum/am vereinbarten Termin/Ort unbeschädigt und ohne fehlende Einzelteile zurück gegeben wird. Bei Übernahme des Fahrzeugs ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der jeweiligen Versicherung zu hinterle- gen (bei Super Cover ZAR 5.000). Die Kaution muss per Kreditkarte (nur MasterCard oder VISA) hinterlegt werden; der Betrag wird geblockt, jedoch nicht von der Kreditkarte abgebucht. Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, wenn das Fahr- zeug zum/am vereinbarten Termin/Ort unbeschädigt, ohne fehlende Einzelteile und mit geleerter Toilette zurück ge- geben wird.
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