Afrika 2022-23
253 Reisegepäck : Falls Sie ein Wohnmobil an der gleichen Miet- station, an der Sie es übernommen haben, wieder zurückgeben, können Sie in der Regel Gepäckstücke bei der Mietstation deponieren. Weiche Gepäckstücke, wie Reisetaschen, lassen sich im Fahrzeug besser verstauen als Schalen- koffer und sind besonders bei Mietfahrzeugen mit einer Heckklappe empfehlenswert, da hier der Kofferraum stark begrenzt ist. Rückerstattung : Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung für nicht genutzte Miettage. Steuern : Die örtlichen Steuern, soweit zum Zeitpunkt der Drucklegung bekannt, sind bereits in den Mietpreisen enthalten, falls bei den jeweiligen Leistungsbeschreibungen nicht ausdrücklich anders erwähnt. Örtliche Straßensteuern der Nachbarländer sind nicht im Mietpreis enthal- ten und müssen am Grenzübergang gezahlt werden. Umbuchung : Eine Umbuchung wird in manchen Fällen wie eine Stornierung und anschließende Neubu- chung behandelt. Über eventuell anfallende Gebühren informiert Sie Ihre Buchungsstelle. Verkehr : Südafrika und Namibia haben Linksverkehr. Fahren Sie in den ersten Tagen besonders vor- sichtig, bis Sie sich daran gewöhnt haben. Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist Pflicht, Alko- hol und telefonieren am Steuer verboten. In Namibia beträgt die Geschwindigkeitsbe- grenzung innerorts 60km/h; außerhalb von Ortschaften auf Teerstraßen 120 km/h, auf ungeteerten Straßen 80 km/h und innerhalb von Nationalparks 40 km/h. In Südafrika sind auf manchen Autobahnen und Schnellstraßen max. 100 km/h erlaubt. Sonst außerhalb der Städte max. 80 km/h und in bebauten Gebieten max. 40 km/h. In den meisten Nationalparks muss langsamer gefahren werden (z.B. Krüger NP maximal 40 km/h). Geschwindigkeitsmessungen finden sehr häufig statt, auch in den Nationalparks. Im Falle von Strafzetteln wird Ihre Kreditkarte mit der Geldstrafe und einer Bearbeitungsge- bühr durch den Vermieter belastet. In Südafrika gibt es kostenpflichtige Straßen- abschnitte (toll roads). Die jeweiligen Gebühren entrichten Sie vor Ort bar oder mit Kreditkar- te. Zusätzlich gibt es in der Provinz Gauteng ein E-toll System, hier werden die Fahrzeuge au- tomatisch gescannt. Die Kosten für die Benut- zung trägt der Mieter. Die Abwicklung ist von Vermieter zu Vermieter verschieden - lassen Sie sich bitte bei der Fahrzeugübernahme von Ihrem Vermieter aufklären. Versicherungen : Eine Standardversicherung für Sach- und Per- sonenschäden ist im Preis enthalten (eigenes Gepäck ist ausgeschlossen). Die genauen Versi- cherungsbedingungen entnehmen Sie bitte den Angaben der Vermieter. Um den Selbstbehalt zu reduzieren, werden Zusatzversicherungen angeboten. Nicht zu versichern sind i.d.R. Schä- den durch Salzwassereinfluss, sonstige Wasser- schäden, Schäden, die durch das Fahren auf nicht zugelassenen Straßen und Pisten entstehen, Rei- fenschäden und fahrlässig herbeigeführte Schä- den. In Namibia ist hier besonders auf mögliche Reifen-, Windschutzscheiben- und Unterboden- schäden zu achten. Bei Fahrten in Nachbarländer gelten im Schadensfall die jeweiligen Versiche- rungsbedingungen dieser Länder. Tipp : Zu Ihrer Sicherheit raten wir Ihnen, nicht bei Nacht zu fahren (Wildwechselgefahr) sowie bei viel Staub die Autolichter einzuschalten. Bei Regen ist, speziell in Namibia auf den sog. Salzstraßen der westlichen Küstenregion, große Vorsicht geboten. Unterschätzen Sie gerade bei ungeteerten Straßen den Zustand nicht, überschätzen Sie Ihre Allrad-Erfahrungen nicht. Stellen Sie bei Mietautos bitte sicher, dass das Reserverad aufgepumpt ist und das passende Werkzeug und der Autoheber vorhanden sind. Auf der Fahrt, speziell in abgelegenen Gebie- ten, sollte stets genügend Trinkwasser mit- geführt werden. Das Leitungswasser in Süd- afrika und Namibia ist trinkbar, wenn nicht anders angegeben. Wasser ist fast überall bei Einkaufsmöglichkeiten erhältlich. Allgemeine Informationen
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